Widerrufsrecht Archives – Rechtsanwalt Dieter Kaiser https://kaiser.law/aktuelles/category/widerrufsrecht/ Rechtsanwalt aus Hannover Wed, 27 Apr 2022 13:31:29 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.3 https://kaiser.law/wp-content/uploads/cropped-dieter_kaiser_logo_rgb_favicon-32x32.png Widerrufsrecht Archives – Rechtsanwalt Dieter Kaiser https://kaiser.law/aktuelles/category/widerrufsrecht/ 32 32 Sixt Leasing wird zur Allane https://kaiser.law/aktuelles/sixt-leasing-wird-zur-allane/ Fri, 25 Feb 2022 11:54:33 +0000 https://kaiser.law/?p=1842 Seit August 2021 nennt sich die Sixt Leasing SE nach offizieller Änderung im Handelsregister Allane SE. Hintergründe zur Umbenennung der Sixt Leasing SE nach Kauf durch die Hyundai Bank. Die Hyundai Bank hat am 15.06.2021 die Mehrheitsanteile der Firma Sixt SE gekauft und ist gemeinsam mit der Bank Santander neuer Eigentümer. Eine gemeinsame Vereinbarung mit…

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Seit August 2021 nennt sich die Sixt Leasing SE nach offizieller Änderung im Handelsregister Allane SE.
Hintergründe zur Umbenennung der Sixt Leasing SE nach Kauf durch die Hyundai Bank.

Die Hyundai Bank hat am 15.06.2021 die Mehrheitsanteile der Firma Sixt SE gekauft und ist gemeinsam mit der Bank Santander neuer Eigentümer. Eine gemeinsame Vereinbarung mit der Sixt SE führt zur Namensänderung.

Die Markennamen Sixt Leasing, Sixt Neuwagen, Sixt Mobility Consulting, Autohaus24 und Flottenmeister bleiben zunächst bestehen, sollen Zukünftig jedoch ihren Auftritt unter Allane Mobility Group erhalten. Eine Markteinführung zu gegebenem Zeitpunkt erfolgt Schrittweise.

Sixt Leasingverträge weiterhin widerrufbar.

Ein Widerspruch aus den Verträgen der Sixt Leasing SE können weiterhin gültig gemacht werden.
Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil vom 18.06.2020 (Az. 32 U 7119/19) die Ungültigkeit eines Sixt Leasingvertrages mit Kilometerabrechnung erklärt. Die Sixt Leasing SE wurde zur vollständigen Rückzahlung und Rückabwicklung des wirksam widerrufenen Leasingvertrages verurteilt.

Im Detail ging es um eine Sixt Vario-Finanzierung. Die Rückgabefrist des Fahrzeuges im Falle des Widerrufes wurde in der Widerrufsbelehrung zum einen mit 14 Tagen und zum anderen mit 30 Tagen angegeben.

Die Entscheidung des OLG München wird folgendermaßen begründet:
“Die beiden Belehrungen über die Frist, innerhalb der das Leasingobjekt zurückzugeben ist, unterscheiden sich erheblich. Der Beklagte hat damit nicht klar und deutlich über die Rechtsfolgen des Widerrufes informiert. Denn der Kläger konnte nicht erkennen, innerhalb welcher Frist er das Leasingobjekt zurückzugeben hat.”

Nach Urteil des OLG München sind zahlreiche Sixt Leasingverträge widerrufbar, denn die Mehrheit solcher enthalten innerhalb der Widerrufsbelehrung unterschiedliche Rückgabefristen. Für die Sixt Leasing SE hat das Urteil des OLG beträchtliche Konsequenzen.

Konkret bedeutet dies für Sie:

– Rückgabe des Leasingfahrzeugs
– Rückzahlung sämtlicher Leasingraten und der Sonderzahlung
– Kein Nutzungs- und/oder Wertersatz für die gefahrenen Kilometer!

Möchten Sie vom Urteil des OLG München profitieren und sich von Ihrem Sixt Leasingvertrag lösen?

Kontaktieren Sie mich für eine kostenfreie Erstprüfung Ihres Leasingvertrages!

Kontaktieren können Sie mich einfach über mein Kontaktformular: Kontakt

Alle Informationen finden Sie auch auf der Seite zu dem Sixt Leasing: Sixt Leasing widerrufen

Fazit:
Sollten Sie Leasingkunde der Firma Sixt sein, lassen Sie ihren Leasingvertrag kostenfrei prüfen.
Machen Sie Ihren Anspruch auf die Rückerstattung der Anzahlung des Fahrzeuges, sowie die bisher gezahlten Leasingraten geltend. Obwohl eine Namensänderung stattgefunden hat, können Sie Ihren Leasingvertrag weiterhin widerrufen.

Mehr zu der Rechtslage um Sixt-Leasingverträge erfahren Sie hier.

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EuGH: Millionen von Darlehensverträgen wiederrufbar! https://kaiser.law/aktuelles/kaskadenverweis-verstoesst-gegen-europarecht/ Thu, 26 Mar 2020 22:56:13 +0000 https://kaiser.law/?p=435 Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in der Rechtssache C-66/19 mit Urteil vom 26.03.2020 entschieden, dass die Formulierung der Muster-Widerrufsinformation zum Beginn der Widerrufsfrist mit dem sogenannten Kaskadenverweis gegen europäisches Recht verstößt! Damit ist nahezu jeder nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossene Darlehensvertrag widerrufbar!  Darlehensnehmer können Ihre nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossenen Darlehensverträge somit…

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Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in der Rechtssache C-66/19 mit Urteil vom 26.03.2020 entschieden, dass die Formulierung der Muster-Widerrufsinformation zum Beginn der Widerrufsfrist mit dem sogenannten Kaskadenverweis gegen europäisches Recht verstößt!

Damit ist nahezu jeder nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossene Darlehensvertrag widerrufbar

Darlehensnehmer können Ihre nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossenen Darlehensverträge somit nach wie vor widerrufen! Denn die Formulierung der Muster-Widerrufsinformation zum Beginn der Widerrufsfrist wurde seit Juni/Juli 2010 von nahezu jeder deutschen Bank unverändert verwendet. Betroffen sind davon deshalb nicht nur die aktuell aufgrund des Dieselskandals oftmals angegriffenen KFZ-Finanzierungen, sondern auch die eigentlich schon für unwiderrufbar geltenden Immobilien-Darlehensverträge. Ausgenommen hiervon sind nur nach dem 20. März 2016 abgeschlossene Immobilien-Darlehensverträge, sofern ein solcher Vertrag nicht innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen wurde. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Widerrufsrecht bei diesen Verträgen.

Eine sensationelle Entscheidung für Privat- und Gewerbekunden und zugleich eine schallende Ohrfeige für den deutschen Gesetzgeber.

Das Urteil des EuGH hat weitreichende Konsequenzen. Es bietet nun Verbrauchern die Möglichkeit ihre nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossenen Darlehensverträge zu widerrufen und von der Bank die Rückabwicklung zu fordern.

  • Kunden können ihre Immobilien-Finanzierung nun ohne Vorfälligkeitsentschädigung auflösen!
  • Dieselkäufer können ihre KFZ-Finanzierungen wiederrufen, das unliebsam gewordene Diesel-Fahrzeug an die Bank zurückgeben und zusätzlich noch die gezahlten Raten und Anzahlung zurückfordern!

Gleichwohl dürfen die Kreditnehmer nicht damit rechnen, dass Banken Widerrufe auch akzeptieren und die Darlehen ohne Weiteres rückabwickeln. Die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt wird auch weiterhin in den meisten Fällen dringend notwendig sein; zumal die konkrete Rückabwicklung sehr kompliziert und nach wie vor umstritten ist. Insbesondere vor dem Widerruf eines Immobilien-Darlehensvertrages ist eine anwaltliche Beratung dringend anzuraten.

Haben auch Sie eine laufende Immobilienfinanzierung, von der Sie sich ohne Vorfälligkeitsentschädigung lösen möchten? Oder haben Sie ein Diesel-Fahrzeug finanziert, das aufgrund des Dieselskandals an Wert verloren hat?

Kontaktieren Sie mich für eine individuelle und kostenfreie Erstprüfung Ihres Darlehensvertrages!

UPDATE zum Urteil des EuGH:

Mit zwei Beschlüssen vom 31.03.2020, XI ZR 198/19 und XI ZR 581/18 hat der BGH promt auf das Urteil des EuGH reagiert. Zum einen meint der BGH, die Entscheidung des EuGH sei für Immobilien-Darlehensverträge nicht einschlägig, sodass es keine Auswirkungen auf die Widerruflichkeit von Immobilien-Darlehensverträgen habe (XI ZR 581/18). Bei der inhaltlich unveränderten Verwendung des gesetzlichen Musters für eine Widerrufsinformation könne sich die Bank zum anderen – trotz des europarechtswidrigen Kaskadenverweises  -weiterhin auf die gesetzliche Fiktion einer ordnungsgemäßen Belehrung berufen (XI ZR 198/19).

Die Zulässigkeit des Kaskadenverweises dürfte durch diese Entscheidungen des BGH aber noch lange nicht endgültig geklärt sein. Vielmehr ist sicher, dass weitere Vorlagen an den EuGH und Verfassungsbeschwerden an das Bundesverfassungsgericht gegen die verbraucherunfreundliche Rechtsprechung des BGH folgen werden.

 

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